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   VG München, 10.05.2016 - M 26 K 15.4196   

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https://dejure.org/2016,26484
VG München, 10.05.2016 - M 26 K 15.4196 (https://dejure.org/2016,26484)
VG München, Entscheidung vom 10.05.2016 - M 26 K 15.4196 (https://dejure.org/2016,26484)
VG München, Entscheidung vom 10. Mai 2016 - M 26 K 15.4196 (https://dejure.org/2016,26484)
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  • VGH Bayern, 19.06.2015 - 7 BV 14.1707

    Geräteunabhängiger Rundfunkbeitrag im privaten Bereich ist rechtmäßig

    Auszug aus VG München, 10.05.2016 - M 26 K 15.4196
    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat schon mehrfach entschieden, dass die Anknüpfung der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags an das Innehaben einer Wohnung (§ 2 RBStV), unabhängig davon, ob in der Wohnung ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereitgehalten wird oder nicht, nicht zu beanstanden ist und der Rundfunkbeitrag auch sonst keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet (ständige Rechtsprechung des BayVGH seit U.v. 19.6.2015 - 7 BV 14.1707 - juris).

    Ebenso wenig liege ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vor (BayVGH, U.v. 19.7.2015 - 7 BV 14.1707 - juris).

  • VerfGH Bayern, 15.05.2014 - 8-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit von Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags

    Auszug aus VG München, 10.05.2016 - M 26 K 15.4196
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 15. Mai 2014 auf zwei Popularklagen hin unanfechtbar und für alle bayerischen Verfassungsorgane, Gerichte und Behörden bindend (Art. 29 Abs. 1 des Gesetzes über den Bayerischen Verfassungsgerichtshof - VfGHG) u. a. entschieden, dass die Vorschrift des § 2 Abs. 1 RBStV über die Erhebung eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung mit der Bayerischen Verfassung - BV - vereinbar sei (E.v. 15.5.2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 - juris).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - VGH B 35/12

    Neuregelung der Rundfunkfinanzierung verfassungsgemäß

    Auszug aus VG München, 10.05.2016 - M 26 K 15.4196
    Gleichermaßen hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 13. Mai 2014 (VGH B 35/12 - juris) auf eine Verfassungsbeschwerde gegen den RBStV hin den Schutzbereich unter anderem der Eigentumsfreiheit nach der Verfassung für Rheinland-Pfalz - LV - als schon gar nicht berührt erachtet und die Verfassungsbeschwerde insoweit als unzulässig angesehen (Rn. 37, 53).
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